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Es werden Posts vom April, 2017 angezeigt.

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Rechtskultur steht Autoren aller einschlägigen Wissenschaftsdisziplinen ohne Ansehen des universitären Status offen. Kriterien sind allein Themenbezug und Qualität eines Aufsatzes.      Die nächsten Themenhefte der jährlich erscheinenden Zeitschrift werden folgende Themenfelder behandeln: Rechtsrezeption (2017) Insolvenz/Schulden/Kredit (2018) Rechtsharmonisierung / Rechtsvereinheitlichung (2019) Redaktionsschluss ist jeweils der 15. Oktober. rechtskultur@ur.de Rechtskultur is open to authors of all recognized areas of study irrespective of their university status. All that matters is that an article be of very high quality and in tune with the theme of the respective journal.       Future topics of the annual journal will be: Reception of Law (2017) Bankruptcy/Debts/Loan (2018) Harmonisation of law / Unification of law (2019) The deadline for submissions is October 15th. rechtskultur@ur.de Rechtskultur est destinée aux auteurs de toutes les discipline

RK 5 (2016)

Kolonialrechtsgeschichte - History of colonial law - Histoire du droit colonial Eríc de Marie, Montpellier: Pour une histoire du temps long de l'histoire du droit colonial francais    Peeter Järvelaid, Tallinn: Die baltischen Provinzen im russischen Imperium und ein kolonialgeschichtliches Modell    Jakob Zollmann, Berlin: Bausteine einer kolonialen Geschichte des Privatrechts? Das Reichsgericht und die deutschen Kolonien, 1888-1920    Benoit Henriet/Bérengère Piret/Nathalie Tousignant, Bruxelles: "Travail er Progrès": Labour legislation in Belgian Congo    Andreas Zellhuber, München: Kolonialismus als rassistische Utopie - Deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion während des Zweiten Weltkriegs    Khadija Ennaciri, Casablanca: Les réformes territoriales entre forces centripètes et dynamiques centrifuges dans le Maghreb contemporain    Christian Wevelsiep, Bochum: Zwischen Herrschaft und Emanzipation: Versuch einer geschichtsphilosoph

peer-reviewed journal ISSN: 2568-4469

1) Rechtskultur ist eine Zeitschrift mit europäischem Charakter. Das wird bereits durch die Dreisprachigkeit des Blattes deutlich. Die Zeitschrift bietet also ein Forum für eine wirklich europäisch verstandene Rechtsgeschichte genauso wie für die Vergleichende Rechtsgeschichte. Sie möchte die nationalen Wissenschaften weiter aus ihrer Beschränkung herausführen und dabei helfen, Anknüpfungspunkte für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszuloten. 2) Rechtskultur ist strikt themenbezogen. Jedes Heft ist einem Oberthema gewidmet und gibt auf diese Weise die Möglichkeit, verschiedene Forschungsansätze auf einem Feld kennenzulernen. Jedes Heft wird am Ende einen rapport de synthèse enthalten, den ein ausgewiesener Wissenschaftler liefern wird und der die Verbindungslinien zwischen den einzelnen Beiträgen herstellt. 3) Rechtskultur ist transdisziplinär ausgerichtet; sucht also bewusst den Kontakt zu Nachbarwissenschaften, die sich mit verwandten Fragestellungen befassen oder